Entwurf Neue Satzung

Der TuS möchte seine Satzung anpassen. Den Entwurf der neuen Satzung, den wir auf der Mitgliederversammlung verabschieden wollen findet ihr hier:
Als Hintergrundinformationen möchten wir euch folgende Informationen mitgeben.
Vorwort
Unsere Satzung ist schon recht betagt. Im Laufe der Jahre hat sich Vieles im Satzungsrecht geändert. Deshalb war es notwendig, die alte Satzung auf einen möglichst aktuellen Stand zu bringen, der u.a. die Datenschutzverordnung und virtuelle Versammlungen berücksichtigt. Immer mehr Streitfälle im Vereinsleben werden durch Anrufen von Gerichten bestimmt. Die neue Satzung beruht überwiegend auf der Vorlage einer Mustersatzung für (Mehrsparten-) Sportvereine des LSB von 2018. Damit ist unsere neue Satzung auch für Nichtjuristen rechtssicher zu gestalten.
Zum Werdegang
In der Mitgliederversammlung im Februar 2021 wurde eine Überarbeitung der Satzung genehmigt. Ein erster Entwurf hat einem Juristen des LSB Mitte Juni 2021 vorgelegen, dessen Bemerkungen in den ersten Entwurf eingearbeitet wurden. Mitte November 2021 ging der Entwurf an unseren Notar, der den Entwurf an das Finanzamt und das Amtsgericht Siegen schickte.
Noch im Jahr 2021 gab das Finanzamt grünes Licht. Die Gemeinnützigkeit des Vereins war gesichert. Dann ist trotz mehrfacher Anfragen und Aufforderungen ein Jahr lang nichts passiert. Erst jetzt, Anfang 2023, gibt das Gericht die Satzung hoffentlich rechtzeitig frei, so dass sie auf der Mitgliederversammlung am 24.2.2023 besprochen und genehmigt werden kann.
Die Neuerungen der Satzung in der Zusammenfassung
• Es gibt jetzt eine Präambel, ein Leitbild (Wertekataklog) für die Vereinsarbeit.
• Untergliederung in Abschnitte A – G. In jedem Abschnitt gibt es Paragrafen.
• Die Struktur des Gesamtvorstands ist verändert. Es gibt jetzt neu zu wählende Abteilungsleiter im Vorstand. Dafür müssen zunächst Abteilungen definiert werden. (Für z.B. Handball, Trampolin usw. ist das einfach. Im Bereich Gymnastik, Fitness usw. etwas schwieriger.)
• Im § 18 wird die Wahl der Abteilungsleiter genau geregelt.
• Es gibt jetzt Rechte und Pflichten der Mitglieder. Neue Pflicht: Bei Aufnahme in den Verein muss dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt werden. Änderung von Bankverbindung, Adresse sowie der E-Mail-Adresse ist mitzuteilen.
• Mitgliederrechte minderjähriger Mitglieder sind in einem Paragraphen geregelt.
• Der Gesamtvorstand kann u.a. jetzt auch Geldstrafen bis 500 € verhängen. Das Verfahren ist genau geregelt.
• Im Paragraf 13 wird die Mitgliederversammlung (MV) geregelt.
• Einberufung jetzt 2 Wochen vorher in Textform. (nicht unbedingt Presse)
• Alle Mitglieder sind einzuladen, auch Kinder.
• Eine MV muss einberufen werden, wenn mind. 20% der Mitglieder das schriftl. verlangen.
• Abstimmungsverhalten, auch bei virtuellen oder hybriden Versammlungen. Antrag auf geheime Abstimmung neu geregelt.
• Mehrheit bei Beschlüssen neu geregelt. Grundlage ist jetzt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind ungültige Stimmen.
• Stimmrecht ab 16 Jahre.
• Abwicklung von virtuellen MV ist geregelt.• Regelungen für Wahl des geschäftsführenden Vorsands.
• Gerichtliche Vertretung des Vereins genauer gefasst.
• Amtsdauer des geschäftsführenden Vorstands.
• Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstands.
• Aufgaben des Gesamtvorstandes sind näher aufgeführt.
• Vergütung der Tätigkeit von Organmitgliedern, Aufwendungsersatz und bezahlte Mitarbeit ist jetzt unter Abschnitt F § 20 geregelt.
• Zur Kassenprüfung können jetzt auch qualifizierte Dritte beauftragt werden.
• Thema Vereinsordnungen
• Thema Haftung
• Thema Datenschutz
• Mehrheit für die Auflösung des Vereins geändert.
• Vermögen bei Fusion mit anderem Verein.
• Gültigkeit der Satzung.